Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerische Regelung zum Erhalt der Grabstätten vom NS-Regime verfolgter Sinti und Roma

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Ministerpräsident Seehofer: „Würdiger Erhalt der Grabstätten ist verantwortlicher Umgang mit historischer Schuld“ / Aufforderung an den Bund, Finanzierungslücke zu schließen

Heute ist eine Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer zur Einführung einer finanziellen Unterstützung zum Erhalt der Grabstätten vom NS-Regime verfolgter Sinti und Roma umgesetzt worden. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat in Vertretung von Ministerpräsident Horst Seehofer mit Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, dem Vorsitzenden des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, Erich Schneeberger, und dem Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Karl Freller, MdL, eine entsprechende Regelung vereinbart.

Ministerpräsident Seehofer:

Der würdige Erhalt der Grabstätten von Opfern des NS-Schreckensregimes gehört zum verantwortlichen Umgang mit der historischen Schuld. In Bayern treten wir in Vorleistung und stellen über das Kultusministerium und die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ausreichende finanzielle Mittel zum Erhalt von Grabstätten von Sinti und Roma zur Verfügung, die vom NS-Regime verfolgt wurden.“

Staatskanzleiminister Dr. Huber sagte beim Gespräch:

Die bayerische Regelung ist auch eine Aufforderung an den Bund, seiner Verantwortung für die Opfer des NS-Regimes auch in diesem Bereich nachzukommen. Bis dahin haben wir in Bayern einen gemeinsamen Weg gefunden, Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen.“

Erich Schneeberger, Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Bayern:

Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden Sinti und Roma in Konzentrationslagern systematisch familienweise ermordet und nicht in Gräbern bestattet. Umso wichtiger ist es, jene Grabstätten zu erhalten, in denen die Überlebenden des Holocaust beigesetzt sind. Mit der jetzt gefundenen Regelung wird das würdevolle Andenken an die in ihren Heimatgemeinden bestatteten Überlebenden des Holocaust sichergestellt. Ich danke der Bayerischen Staatsregierung und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten für die Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen. Damit wird auch ein Signal an den Bund ausgesandt, baldmöglichst eine entsprechende Regelung auf Bundesebene zu schaffen.“

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle:

Mit der heute getroffenen Vereinbarung nimmt der Freistaat die historische Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma wahr, die in der Zeit des NS-Regimes verfolgt und in ihrem Leben bedroht wurden und viel zu lange zu den vergessenen Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zählten.“

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma:

Ich danke Ministerpräsident Horst Seehofer und der bayrischen Landesregierung für diese beispielhafte und wichtige Initiative, mit der der Erhalt der Grabstätten unserer Menschen, die den Holocaust überlebt haben, auf Landesebene sichergestellt wird. Diese Entscheidung ist ein vorbildlicher Schritt für den Minderheitenschutz entsprechend dem Rahmenübereinkommen des Europarats und wird insbesondere unsere alten Menschen und deren Familien sehr freuen. Die Gräber sind damit gleichzeitig Lernorte der politischen Bildung. Die bayerische Initiative ist auch eine Aufforderung an die Bundesregierung, jetzt endlich eine bundeseinheitliche Regelung zum Erhalt der Grabstätten zu schaffen.“

Karl Freller, MdL, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten:

Die Nürnberger Rassengesetze von 1935 führten zur Verfolgung und Ermordung von etwa 24.000 Sinti und Roma in Deutschland. Die meisten der bayerischen Sinti und Roma wurden direkt nach Ausschwitz gebracht. Dieses Jahr werden wir der im KZ-Flossenbürg ermordeten Sinti und Roma, die vorwiegend aus Osteuropa kamen, mit der Enthüllung eines Denkmals würdig gedenken. Es ist unverzichtbar immer wieder daran zu erinnern, wie brutal die Nazis gerade auch gegen die Sinti und Roma vorgingen.“

Bereits seit längerem wird auf Initiative des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und seiner Landesverbände auf Bundesebene darüber verhandelt, wie ein dauerhafter Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma, die nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen, gesichert werden kann. Der Freistaat Bayern hat hier – auch gemeinsam mit anderen Ländern – Initiativen für eine Lösung ergriffen (z.B. entsprechende Entschließung im Bundesrat im Jahr 2012). Nachdem Maßnahmen im Bund bisher nicht getroffen wurden, hat der Bayerische Landtag auf Anregung von Ministerpräsident Seehofer im Nachtragshaushalt 2016 beschlossen, 40.000 Euro für in Bayern befindliche Grabstätten holocaustüberlebender Sinti und Roma zur Verfügung zu stellen. Die Ausreichung der Gelder erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 11.03.2016

Redaktioneller Hinweis

In einem vom Bundesgerichtshof gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 17. Februar 2016 in Karlsruhe veranstalteten Symposium befassten sich Experten mit der Aufarbeitung der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Entschädigungssachen wegen nationalsozialistischer Verfolgung von Sinti und Roma.