Gesetzgebung

StMWi: Bundesrat verabschiedet Änderungen beim Meister-BAföG

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Aigner: „Meister-BAföG wird deutlich attraktiver“

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt die Neuregelungen beim Meister-BAföG:

Damit steigern wir die Attraktivität der beruflichen Bildung. Wer seinen Meister macht, sich zum Techniker weiterbildet oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung macht, wird von uns finanziell unterstützt.“

In Bayern werden jährlich rund 50.000 Personen mit dem Meister-BAföG gefördert. Damit lag Bayern in den letzten Jahren regelmäßig mit großem Abstand vor allen anderen Bundesländern.

Die Förderkonditionen seien in vielen Punkten deutlich verbessert worden.

Bei der Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhöht sich der Zuschussanteil von derzeit 30,5% auf 40%. Wer ein zinsgünstiges Darlehen für die Aufstiegsfortbildung in Anspruch genommen hat, dem werden beim Bestehen 40% der Rückzahlung erlassen. Bei Vollzeitkursen haben wir den Basisunterhaltsbeitrag auf 50% erhöht,“ so Aigner weiter.

Mit der Öffnung des Meister-BAföG für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen verbessere sich die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Wirtschaftsministerin Aigner: „Damit sichern wir den Fach- und Führungskräftenachwuchses für unsere Wirtschaft. Bei den beruflich qualifizierten Fachkräften ist die Lücke besonders groß und wird bis 2030 sogar auf etwa 300.000 Stellen ansteigen. Ich sehe das Meister-BaföG auch als Zeichen der Wertschätzung für alle, die sich beruflich weiterentwickeln wollen.“

StMWi, Pressemitteilung v. 18.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Die vorgenannten Änderungen sind Teil des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (TOP 3 der heutigen Bundesrats-Tagungsordnung).