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AllMBl (5/2016): Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern

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Die Bek. des StMELF „Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern“ v. 16.02.2016, Az. E5-7554-1/379, wurde am 31.03.2016 im AllMBl veröffentlicht (AllMBl S. 1481). Sie tritt mit Wirkung vom 16.02.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

Ziel der Richtlinie ist die Umsetzung von ELER-geförderten Projekten in der Ländlichen Entwicklung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Im Hinblick auf Dorferneuerungsprojekte nennt die Richtlinie als Zweck der Zuwendung:

Projekte der Dorferneuerung dienen der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande. Durch die Förderung dieser Projekte sollen die Innenentwicklung der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund und Boden unterstützt und der eigenständige Charakter der ländlichen Siedlungen und der Kulturlandschaft erhalten werden. Damit sollen die Dörfer und ländlich strukturierten Gemeinden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des Klimawandels, auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.

Im Hinblick auf Infrastrukturprojekte nennt die Richtlinie als Zweck der Zuwendung:

Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume durch dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Ass. iur. Klaus Kohnen