Im Zentrum der gemeinsamen Tagung des Vorstandes des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags und des Präsidiums des Bayerischen Landkreistages am 15. und 16. April 2016 stand u. a. ein intensiver Austausch über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Novellierung des Wertstoffgesetzes durch das Bundesumweltministerium. Ein Vorhaben, dass die Bundesregierung schon mehrere Jahre verfolgt, ohne dass es bislang im Sinne einer gemeinwohlorientierten Lösung entscheidend vorangebracht worden ist.
Das Wertstoffgesetz soll künftig die Verpackungsverordnung ablösen und Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und sonstigen beim privaten Endverbraucher anfallenden Erzeugnissen aus Kunststoffen und Metallen schaffen. Die Rückgewinnung und die Wiederverwertung dringend benötigter Rohstoffe sind für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Die Kreise als öffentlicher Entsorgungsträger hatten den zuletzt vorgelegten Entwurf der Bundesregierung entschieden abgelehnt, da er den kommunalen Forderungen nach einem einfachen, bürgerfreundlichen und ökologischen Wertstoffgesetz in keiner Weise gerecht wurde und sehr stark an den Interessen der privaten Entsorgungswirtschaft ausgerichtet war.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2016 den Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für ein kommunalfreundliches Wertstoffgesetz mit großer Mehrheit angenommen. Mit dieser Entschließung ist das Bundesumweltministerium nun aufgefordert worden, einen neuen Entwurf vorzulegen der den vom Bundesrat geforderten kommunalfreundlichen Eckpunkten entspricht.
Das Bundesumweltministerium hat Ende Februar 2016 an die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen im Bundestag mehrere Arbeitsdokumente übermittelt, die den Fortgang der Arbeiten des BMUB für ein Wertstoffgesetz dokumentieren. Danach haben bislang weder die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände noch die Entschließung des Bundesrates vom Januar 2016 Eingang in die Überlegungen des BMUB gefunden, so dass diese aus kommunaler Sicht weiterhin nicht akzeptabel sind.
Die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände aus Bayern und Schleswig-Holstein stellten auf ihrer gemeinsamen Tagung nochmals klar, dass sie auch den bislang vorliegenden veränderten Vorschlägen des Bundesumweltministeriums nicht zustimmen können. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf Detailüberlegungen der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für ein Wertstoffgesetz auf Grundlage der Bundesratsentschließung vom Januar 2016. Darin wird die von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützte Position der Länder näher erläutert und auch auf die Kritikpunkte der privaten Entsorgungswirtschaft eingegangen. Nach Aussage der Vorsitzenden der beiden Verbände, Landrat Christian Bernreiter und Landrat Reinhard Sager, haben die Vertreter beider Landkreistage übereinstimmend festgestellt, dass die bisherige Form der privaten Entsorgung von wertstoffhaltigen Abfällen über das Duale System Deutschland (DSD) aus ihrer Sicht gescheitert ist.
Das Präsidium des Bayerischen Landkreistages und der Vorstand des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages unterstützen nach Aussagen von Landrat Bernreiter und Landrat Sager nach wie vor insbesondere im Interesse der Gebührenzahler die Forderungen der Bundesländer nach einem kommunalfreundlichen Wertstoffgesetz ausdrücklich und setzen sich auch weiterhin mit Nachdruck für eine gemeinwohlorientierte und bürgerfreundliche Wertstoffentsorgung ein.
Bayerischer Landkreistag & Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, gemeinsame Pressemitteilung v. 18.04.2016
Redaktioneller Hinweis: Zu Meldungen im Kontext „Wertstoffgesetz (WertstoffG)“ vgl. hier.