Gesetzgebung

GVBl (4/2016): Bekanntmachung des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (19. RÄndStV)

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Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 16. März 2016 dem im Zeitraum vom 3. bis 7. Dezember 2015 unterzeichneten Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. RÄndStV) zugestimmt. Er wurde mit Bek. v. 06.04.2016 veröffentlicht (GVBl Nr. 4/2016 v. 19.04.2016, S. 52). Der 19. RÄndStV sieht insbesondere Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor, daneben auch Änderungen des ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) und des Deutschlandradio-Staatsvertrages (DLR-StV).

Der 19. RÄndStV tritt mit Ausnahme von Art. 4 am 01.10.2016 in Kraft. Art. 4 betrifft die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) und tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum Gang des Verfahrens nebst amtlicher Stellungnahmen vgl. hier bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Der BayRVR-Wochenspiegel (erscheint montags) enthält neben jüngst veröffentlichten Leitsatzentscheidungen auch einen Überblick über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren – im Einzelfall auch Staatsverträge und zustimmungspflichtige Verordnungen – (Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen), soweit diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.