Gesetzgebung

GVBl (4/2016): Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes v. 12.04.2016 wurde am 19.04.2016 verkündet (GVBl S. 50). Es tritt am 01.05.2016 in Kraft. Hiernach ist das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31.10.2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag.

  • Weitere Informationen zum Änderungsgesetz finden Sie bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs (das Gesetz wurde vom Landtag in unveränderter Form beschlossen, lediglich das Datum des Inkrafttretens wurde eingefügt).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle  Hinweise

Zum Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. amtlicher Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Zu weiteren Änderungen des Feiertagsgesetzes vgl. hier.

Der BayRVR-Wochenspiegel (erscheint montags) enthält neben jüngst veröffentlichten Leitsatzentscheidungen auch einen Überblick über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren (Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen), soweit diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.