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BVerwG: Planfeststellung Straßenrecht (Elbquerung BAB A 20)

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung; Straßen- und Wegerecht / BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – A 9.15 / erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im ergänzenden Verfahren; ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2004/54/EG; Vorwirkung eines potentiellen FFH-Gebietes

Leitsätze:

  1. Zur Behebung eines Fehlers nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist im ergänzenden Verfahren (§ 75 Abs. 1a VwVfG) eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 1 UVPG durchzuführen, wenn eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten stattfindet, die ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 6 Abs. 1 Satz 1 UVPG) findet.
  2. Die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz wird durch die aufgrund ministeriellen Rundschreibens eingeführten Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ordnungsgemäß umgesetzt. Einer Umsetzung durch förmliches Gesetz bedurfte es nicht.
  3. Die Vorwirkung eines potentiellen FFH-Gebietes beinhaltet keine absolute Veränderungssperre, sondern erschöpft sich regelmäßig in der Anlegung der Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL.