Zur Halbzeit und zum Ende einer Wahlperiode berichtet der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden dem Landtag über die Arbeit im Petitionswesen. Den jetzt fällig gewordenen Halbzeitbericht hat Ausschussvorsitzende Sylvia Stierstorfer nun im Plenum vorgetragen: Das Aufgabenspektrum ist nach wie vor vielfältig, der Schwerpunkt hat sich von Bauangelegenheiten zur Flüchtlingsthematik verschoben. Zudem ist ein leichter Trend zu Massenpetitionen erkennbar.
Für Bürger eine Notrufsäule, für den Ausschuss ein Seismograph, der Stimmungen aus dem Volk aufnimmt – von der Möglichkeit, mittels Petition Beschwerden direkt in den Landtag einbringen zu können [red. Hinweis: Art. 115 BV, BayPetG], profitieren Bürger und Politiker.
Das Petitionswesen eröffnet uns die Chance, mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog zu treten und der viel zitierten Politikverdrossenheit vorzubeugen“, erklärt Ausschussvorsitzende Sylvia Stierstorfer.
Der Bericht zeichnet im betreffenden Zeitraum vor allem einen Anstieg von Petitionen aus dem Ausländerrecht auf: In der laufenden Periode hat sich die Zahl der Petitionen in diesem Bereich gegenüber dem Vergleichszeitraum nahezu verdreifacht und löst damit die Bauangelegenheiten als Arbeitsschwerpunkt des Petitionsausschusses ab.
Die Petitionen zum Ausländerrecht sind oftmals sehr emotional“, berichtet Sylvia Stierstorfer, „und wir betrachten die an uns herangetragenen Schicksale sehr genau“.
Das Petitionswesen hat in Bayern generell einen hohen Stellenwert: Jede Angelegenheit wird von den Abgeordneten selbst behandelt – oftmals gehören auch Ortseinsichten oder Außentermine dazu. Die Beratungen und Entscheidungen werden dabei grundsätzlich öffentlich durchgeführt. Das ist beim Bund und den anderen Landesparlamenten nicht selbstverständlich.
Bei den insgesamt knapp 5000 Petitionen in dieser Wahlperiode kamen etwa 100 Ortseinsichten zustande.
Gerade bei Angelegenheiten, bei denen die Handlungsmöglichkeiten des Bayerischen Landtags begrenzt sind, können durch Ortstermine mit allen Beteiligten oft Kompromisse erzielt werden“, erklärt Sylvia Stierstorfer.
Der überwiegende Teil der Petitionen wird entsprechend der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums entschieden. Beschlüsse fasst dabei nicht nur der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden: 70 Prozent der Petitionen werden direkt in die Fachausschüsse verwiesen und dort durch die Abgeordneten behandelt. In den Fachausschüssen zeichnet sich eine weitere Entwicklung ab: Die Anzahl der Petitionen geht leicht zurück, hinter den Petitionen stehen aber immer mehr Bürgerinnen und Bürger. So genannte Massenpetitionen gab es zum Beispiel gegen die 3. Startbahn am Münchner Flughafen (82.000 Unterstützer/innen), für gentechnikfreie Lebensmittel (68.000 Unterstützer/innen) oder gegen Zulassungsbeschränkungen zum Referendariat bei Lehramtsstudenten (23.000 Unterstützer/innen).
Weitere Informationen und Broschüren zum Thema finden Sie unter
https://www.bayern.landtag.de/info-service/petitionen
Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 10.05.2016