Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Bayerisches Krebsregistergesetz

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Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Qualität der medizinischen Versorgung bayerischer Krebspatienten wird durch bessere Datennutzung erhöht“

Der Kampf gegen die Krankheit Krebs wird in Bayern weiter verstärkt. Über ein zentrales Krebsregister sollen genauere Erkenntnisse über Krebserkrankungen und deren Behandlungen gewonnen werden, um die Qualität der medizinischen Versorgung bayerischer Krebspatienten weiter zu steigern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Melanie Huml hat der Ministerrat heute beschlossen.

Huml erläuterte: „Das Register ermittelt zum Beispiel, wie häufig bestimmte Tumorerkrankungen in einer Region auftreten. Ziel ist, Krankheitsursachen zu erkennen und zu bekämpfen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Therapie anschlägt. Das Bayerische Krebsregistergesetz bringt uns also einen großen Schritt weiter im Kampf gegen diese Volkskrankheit.“

Konkret ist ein zentrales klinisch-epidemiologisches Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Nürnberg mit sechs Regionalzentren geplant. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits dezentrale Krebsregister entstanden, die allerdings bisher nur über teilweise vergleichbare Daten verfügen. Mit dem neuen Gesetz werden diese Strukturen vor Ort in München, Regensburg, Bayreuth, Erlangen, Würzburg und Augsburg erhalten.

Durch die Zentralisierung beim LGL werden einheitliche und bayernweit nutzbare Daten gewonnen.

Huml unterstrich: „Die Arbeitsprozesse können gestrafft und gebündelt werden. Auch auf diese Weise gelingt es, die Qualität der Krebsbehandlung zu stärken. Mit dem zentralen Krebsregister setzen wir auf vorhandene regionale Strukturen und ermöglichen vor Ort weiterhin eine interdisziplinäre und patientenbezogene Zusammenarbeit.“

Zum Umgang mit den sensiblen Krankheitsdaten wurde ein konsequentes Datenschutzkonzept erarbeitet. Im Landkreis Main- Spessart in Gemünden wird eine zentrale technische Stelle angesiedelt.

Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 10.05.2016