Gesetzgebung

Staatskanzlei: Positive Bilanz für die Paragraphenbremse in Bayern bei Verwaltungsvorschriften

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Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber: „Paragraphenbremse in Bayern weiter erfolgreich: Zahl der Verwaltungsvorschriften seit 2015 um fast 20 Prozent reduziert / Bürokratieabbau und Deregulierung sind und bleiben Kernanliegen der Staatsregierung“

Eine positive Bilanz für die Paragraphenbremse in Bayern bei Verwaltungsvorschriften zog Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber heute in der Kabinettssitzung.

Minister Dr. Huber: „Die Paragraphenbremse in Bayern zeigt jetzt auch bei den Verwaltungsvorschriften Erfolge. Seit 2015 haben wir die Zahl der Verwaltungsvorschriften um fast 20 Prozent reduziert, das heißt nahezu jede fünfte Verwaltungsvorschrift wurde gestrichen. Unserem Ziel, die Menschen und Unternehmen in Bayern von unnötiger Bürokratie zu entlasten und den Behörden vor Ort einen größeren Entscheidungsspielraum einzuräumen, sind wir damit wieder einen wichtigen Schritt nähergekommen.“

Bürokratieabbau und Deregulierung sind nach den Worten Hubers Kernanliegen der Staatsregierung, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Bayern zu stärken und Bürgern und Wirtschaft mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen.

Nach der Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen hatte der Ministerrat am 24. Februar 2015 auch eine Paragraphenbremse für Verwaltungsvorschriften beschlossen. Mit einer Drei-Säulen-Strategie zum Abbau von Verwaltungsvorschriften hat die Staatsregierung die Grundlagen für einen spürbaren Abbau bestehender Verwaltungsvorschriften in dieser Legislaturperiode und die konsequente Vermeidung unnötiger neuer Verwaltungsvorschriften gelegt. Zu den drei Säulen gehören strikte Vorgaben für den Erlass von Verwaltungsvorschriften, eine wirksame Kontrolle von deren Einhaltung sowie die spürbare Reduzierung des Bestands an Verwaltungsvorschriften. Dazu wurden alle Verwaltungsvorschriften, die seit dem 1.1.2011 nicht neu erlassen, geändert oder verlängert wurden, inhaltlich besonders intensiv auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.

Staatsminister Dr. Huber: „Künftig ist nur der in der Datenbank BAYERN.RECHT enthaltene Bestand an Verwaltungsvorschriften gültig.“

Alle veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Freistaates Bayern, die nicht in der Datenbank BAYERN.RECHT eingestellt sind, treten automatisch außer Kraft. Minister Huber kündigte an, dass die Zahl der Verwaltungsvorschriften nochmals sinken soll, wenn in Einzelfällen eine weitere inhaltliche Deregulierung oder eine Zusammenfassung von Regelungen möglich ist.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 31.05.2016

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