Gesetzgebung

GVBl (7/2016): Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) verkündet

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes v. 11.05.2016 wurde am 31.05.2016 verkündet (GVBl S. 88). Die Änderung betrifft die Festsetzung von Rettungsdienstbezirken und deren Zuordnung zu den jeweiligen höheren Rettungsdienstbehörden hinsichtlich der Tätigkeit des Bezirksbeauftragten.

Hierzu wird § 1 AVBayRDG um einen Absatz 2 ergänzt. Die Festlegung der Bezirke kann dem GVBl (S. 88) entnommen werden.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Kontext „Brand, Katastrophenschutz, Rettungsdienst“.