Nächster Schritt der Behördenverlagerung // Mietvertrag für die Digitalen Landkarten Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung unterschrieben
Windischeschenbach erhält im Rahmen des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerung 2015“ mittelfristig 60 qualifizierte Arbeitsplätze für die Dienststelle „Digitale Landkarten Bayern“.
Die Unterzeichnung des Mietvertrags ist ein Meilenstein zur Umsetzung der beschlossenen Verlagerung und zur Stärkung des Behördenstandorts Windischeschenbach“, freut sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich des Abschlusses des Mietvertrags durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY).
Die Dienststelle in Windischeschenbach ist dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München angegliedert.
Der Standort in Windischeschenbach soll beginnend ab August 2016 aufgebaut werden. Bis zur Verwirklichung einer endgültigen Unterbringung der „Digitalen Landkarten Bayern“ wird der erforderliche Raumbedarf durch die nun angemietete temporäre Unterbringung gedeckt werden. Hierzu erfolgt zunächst die Anmietung einer Teilfläche von rund 580 m² im Objekt Bahnhofstraße 22 in Bahnhofsnähe für die Dauer von drei Jahren. Diese Teilflächenanmietung bietet Platz für ca. 30 Beschäftigte, die von München nach Windischeschenbach verlagert werden. Die restlichen Arbeitsplätze werden nach Windischeschenbach verlegt, wenn die endgültige Unterbringung feststeht. Die Immobilien Freistaat Bayern prüft hierfür geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
2015 begann die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 3.155 Personen werden aus Ballungszentren in ländliche Regionen Bayerns verlagert. Die Oberpfalz profitiert dabei mit insgesamt 374 Personen.
Ein wuchtiges Signal für die Entwicklung des Landes. Das neue Amt „Digitale Landkarten Bayern“ stärkt Windischeschenbach und den Landkreis Neustadt an der Waldnaab“, stellte Finanzstaatssekretär Albert Füracker ergänzend fest.
StMFLH, Pressemitteilung v. 09.06.2016
Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext Behördenverlagerung.