Aktuelles

BVerwG: Erörterungstermin bei straßenrechtlicher Planfeststellung – Verfahrensverstoß bei Zulassung der Öffentlichkeit trotz Widerspruchs

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht (Bau, Boden, Planung) / BVerwG, Urt. v. 16.06.2016 – 9 A 4.15

Leitsätze:

  1. Der Erörterungstermin in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist nach § 17a FStrG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 6, § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG grundsätzlich nicht öffentlich. Widerspricht ein Beteiligter der Zulassung der Öffentlichkeit (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 3 VwVfG), verstößt die öffentliche Erörterung gegen die Verfahrensrechte des Widersprechenden. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstand der Erörterung Umweltthemen sind.
  2. Tonbandaufnahmen, die ausschließlich der Erstellung der Niederschrift des Erörterungstermins dienen (vgl. § 68 Abs. 4 Satz 1 VwVfG), sind nach vorheriger Ankündigung auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig.