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BayVGH: Einbeziehung eines Bebauungsplangebiets in den Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht per se ausgeschlossen

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung; Natur-, Landschafts-, Artenschutz / BayVGH, Urt. v. 24.06.2016 – 14 N 14.1649 / Teilunwirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Verlust der Schutzwürdigkeit eines Landschaftsteils

Leitsätze: 

  1. Die Einbeziehung eines Bebauungsplangebiets in den Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ist nicht per se ausgeschlossen; entscheidend ist, dass der Bebauungsplan und die Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht unauflösbar widersprüchliche planerische Aussagen enthalten.
  2. Die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsteils geht durch eine Bebauung oder sonstige landschaftsfremde Nutzung nicht ohne Weiteres, sondern erst dann verloren, wenn der Landschaftsteil durch die der natürlichen Eigenart der Landschaft widersprechenden Eingriffe geprägt wird.