Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/12251 v. 30.06.2016, PDF). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe zahlreicher Änderungen empfohlen und eine komplette Synopse der alten (Gesetzentwurf) und der empfohlenen Fassung des Gesetzes gefertigt.

Der Änderungsempfehlung liegt der Änderungsantrag LT-Drs. 17/11609 (PDF) zugrunde.

  • Dieser ist im Dokumentationssystem des Bayerischen Landtags wie folgt verschlagwortet: Verbesserungen hinsichtlich Bestimmtheit und Normenklarheit, bei rechtsstaatlichen Absicherungen und Transparenz; Rückstellung von Anpassungen im Bereich des Kernbereichs- und Berufsgeheimnisträgerschutzes bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen sowie von Übermittlungsvorschriften; Änderung der Art. 5, 7, 8, 9, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 23, 25, 27a, neue Art. 7 (Nachvollziehbarkeit) und 13 (Überwachung der Telekommunikation) BayVSG

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe noch einzufügender Inkrafttretens- und Außerkrafttretes-Zeitpunkte empfohlen (Inkrafttreten des neuen BayVSG am 01.08.2016, Außerkraftreten des alten BayVSG mit Ablauf des 31.07.2016).

Weitere Informationen

Ass. iur. Klaus Kohnen