Gesetzgebung

GVBl (9/2016): Gesetz zur Änderung des BayEUG und des BaySchFG verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 23.06.2016 wurde am 30.06.2016 verkündet (GVBl S. 102). Das Gesetz sieht insbesondere die flächendeckende Einführung offener Ganztagsangebote, die Möglichkeit von Grundschulverbünden und eine Ermächtigungsnorm für den sog. Notenschutz vor. Das BVerwG hatte entschieden (U. v. 29.07.2015, 6 C 35.14 u.a.), dass die Gewährung von Notenschutz ebenso wie eine diesbezügliche Dokumentation im Zeugnis einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Schließlich werden Teile des BayEUG strukturell und redaktionell grundlegend überarbeitet.

Das Gesetz tritt überwiegend am 01.08.2016 in Kraft. Lediglich die Änderung von Art. 52 BayEUG [Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse] tritt bereits am 01.07.2016 in Kraft; diese betrifft den Nachteilsausgleich und den Notenschutz.

Ass. iur. Klaus Kohnen

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