Gesetzgebung

StMELF: EEG-Novelle – Perspektive auch für Kleinanlagen

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Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den Beschluss des Deutschen Bundestags vom vergangenen Freitag zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) begrüßt.

Mit der Novellierung hat die Bioenergie insgesamt wieder eine Chance“, sagte der Minister.

Besonders erfreulich aus bayerischer Sicht sei, dass sich nun auch kleine bestehende Biomasse-Anlagen mit einer Leistung von unter 150 Kilowatt an dem neu eingeführten Ausschreibungsverfahren beteiligen können.

Ohne das Schließen dieser Regelungslücke wären in den kommenden Jahren in Bayern viele kleine Biogasanlagen vor dem Aus gestanden“, sagte Brunner in München.

Ob die Vergütungsstruktur im EEG ausreiche, die kleinen Anlagen auch tatsächlich wirtschaftlich zu betreiben, werde die Ausschreibung zeigen.

Der Freistaat hatte nach zähen und beharrlichen Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass es für Biomasse-Bestandsanlagen überhaupt Ausschreibungen gibt, und dass das Ausschreibungsvolumen mit 1 050 Mega-Watt in den nächsten sechs Jahren noch einmal fast verdoppelt wird. Damit bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix. In Bayern gibt es derzeit knapp 2 400 Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von 882 Megawatt. Das große Plus von Biogas ist im Gegensatz zu Wind oder Photovoltaik die bedarfsgerechte und flexible Stromerzeugung.

StMELF, Pressemitteilung v. 11.07.2016