Kontakte zu 11 Staaten // Bayern wird „competent authority“ für Italien
Das Internationale Steuerzentrum in München ist ein voller Erfolg: aus abgeschlossenen Prüfungen konnten bisher 180 Millionen Euro Steuermehreinnahmen erzielt werden. 50 bayerische Prüfer aus 13 Finanzämtern bzw. sechs Regierungsbezirken haben mitgewirkt. Die betroffenen Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit als beim herkömmlichen Verfahren. Der bayerische Mittelstand wird von unnötiger Bürokratie und hohen Kosten entlastet“, bilanzierte Finanzminister Dr. Markus Söder anlässlich des dreijährigen Bestehens des Internationalen Steuerzentrums in München.
Auch der Bund erkennt die Vorreiterrolle Bayerns im Bereich der internationalen Betriebsprüfung an. Er hat signalisiert, dass das Internationale Steuerzentrum künftig den Status einer „Competent Authority“ für das Land Italien erhalten wird. Damit wäre das Internationale Steuerzentrum in Bayern erster und zentraler Ansprechpartner für die italienische Steuerverwaltung in Deutschland.
Das Internationale Steuerzentrum mit Büro in der Wagmüllerstraße in München wurde am 22. Juli 2013 gegründet und hatte in Länderprojekten und Einzelfällen bisher Kontakt zu 11 Staaten: Italien, Österreich, Kroatien, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich, Norwegen, Frankreich, Belgien, Spanien und Dänemark. Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind derzeit Österreich und Italien, hier vor allen die Region Venetien. Die Italienkooperation wird nun auf die Regionen Lombardei und Bozen ausgeweitet, die Agenzia delle Entrate wird ein Büro in der Regionaldirektion Mailand zur Verfügung stellen.
Das Internationale Steuerzentrum ist keine neue Hierarchieebene oder Behörde, sondern eine Arbeitsplattform. Es ist dem Bayerischen Finanzministerium angegliedert. Zentral zugeordnet sind zwei Personen, die Rechtsfragen und Organisationsan-gelegenheiten bearbeiten. Drei weitere Beamte sind Länderkoordinatoren und kümmern sich jeweils um die wichtigen Partnerländer. Für die einzelnen Fälle werden die Auslandsfachprüfer des Bayerischen Landesamtes für Steuern hinzugezogen. Das Internationale Steuerzentrum leitet die Prüfung ein und begleitet sie organisatorisch und rechtlich durch Bereitstellen von Übersetzungen, Besprechungsmöglichkeiten, notwendigen rechtlichen Ermächtigungen und rechtliche Unterstützung bei Zweifelsfragen. Das Spektrum der Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist weit: bilaterale gemeinsame Prüfungen, multilaterale Kontrollen zusammen mit weiteren Staaten, zeitlich koordinierte Prüfungen mit Informationsaustausch, grenzüberschreitende Prüferbesprechungen, Betriebsbesichtigungen im anderen Staat sowie Teilnahmen an europaweiten Arbeitsgruppen. Das Internationale Steuerzentrum stellt für all diese Arten der Zusammenarbeit Unterstützung zur Verfügung
Damit hat das Internationale Steuerzentrum Vorbildwirkung in Deutschland und Europa. Der Bund hat Bayern von Anfang an bei diesem einzigartigen Projekt unterstützt und wird demnächst in Form eines BMF-Schreibens einen allgemeingültigen Fahrplan zu gemeinsamen grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen herausgeben. Dieser basiert maßgeblich auf bayerischen Erfahrungen und wurde unter engagierter Mitwirkung des Freistaates entwickelt. Die Europäische Kommission hat Bayern zu einer neu gegründeten Projektgruppe eingeladen, um die bayerischen Erfahrungen in ganz Europa nutzbar zu machen. Das Internationale Steuerzentrum hat andere Bundesländer inspiriert, nach bayerischem Vorbild eine vergleichbare Institution zu schaffen.
StMFLH, Pressemitteilung v. 13.07.2016