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StMI: Herrmann begrüßt Klarstellung zum Bundeswehreinsatz im Innern

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Unterstützung von Polizeikräften durch die Streitkräfte in schweren Unglücksfällen oder bei terroristischen Anschlägen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Klarstellung der Bundesregierung im neuen Weißbuch begrüßt, dass die Bundeswehr bereits nach der geltenden Verfassungslage in extremen Ausnahmefällen wie bei großangelegten Terrorangriffen oder zu Evakuierungs- und Rettungseinsätzen auch zur Verstärkung der Polizei herangezogen werden kann.

Diese Klarstellung ist richtig und wichtig“, sagte Herrmann.

Die islamistischen Terrorattacken in Frankreich und Belgien hätten gezeigt, dass Szenarien realistisch sind, in denen die personellen und einsatztechnischen Möglichkeiten der Polizei nicht mehr ausreichen, um gefährdete Objekte zu schützen oder größere terroristische Attacken abzuwehren. Deshalb könne die Unterstützung durch die Streitkräfte notwendig sein.

Herrmann: „Schon heute erlaubt das Grundgesetz den Ländern, zur Unterstützung ihrer Polizeikräfte auch Streitkräfte anzufordern, um bei einem besonders schweren Unglücksfall, wie etwa einem unmittelbar drohenden terroristischen Anschlag, den Eintritt katastrophaler Schäden zu verhindern. Solche Einsätze müssen deshalb auch in gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundeswehr erprobt werden.“

Klar sei jedenfalls, dass ein solcher Einsatz der Bundeswehr ausschließlich auf Anforderung des jeweils betroffenen Landes erfolge, das in vollem Umfang seine polizeiliche Gesamtverantwortung behalte.

StMI, Pressemitteilung v. 13.07.2016