Sachgebiet: Bau, Boden, Planung; Kommunalrecht / BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 – 4 C 5.15 / Weitere Schlagworte: Veränderungssperre; Ausnahme von der Veränderungssperre; gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; maßgeblicher Zeitpunkt; Aufhebungsanspruch.
Leitsatz:
Klagt eine Gemeinde gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheids, die unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre und unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit des Bescheids nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses.
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