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BVerwG: Öffentliche Auslegung von DIN-Normen

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BVerwG, Beschl. v. 11.08.2016 – 4 BN 23.16

Leitsatz:

Sind DIN-Normen, auf die in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme Bezug genommen wird, der Stellungnahme nicht beigefügt, so hat es mit deren Auslegung ohne die DIN-Normen sein Bewenden. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Normen zu beschaffen und der Öffentlichkeit anlässlich der Auslegung der Stellungnahme zugänglich zu machen.

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