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BVerwG: Zu den Anforderungen an Inhalts- und Schrankenbestimmungen zur Einschränkung eigenfinanzierter Versorgungsanwartschaften

Sachgebiet: Recht der freien Berufe / BVerwG, Beschl. v. 11.08.2016 – 10 BN 2.15

Leitsätze:

  1. Auch bei Versorgungsanwartschaften, die im Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert werden, gewährleistet Art. 14 Abs. 1 GG keinen absoluten Bestandsschutz. Inhalts- und Schrankenbestimmungen zur Umgestaltung von Versorgungsanwartschaften sind nach Art. 14 Abs. 1 GG zulässig, wenn sie einem Gemeinwohlzweck dienen, verhältnismäßig sind, den Vertrauensschutz der Betroffenen wahren unddas rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot beachten.
  2. Eine Eigenfinanzierung der Anwartschaft erhöht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, die in den bisherigen Rechtsbestand eingreift, und verengt den Gestaltungsspielraum des Normgebers entsprechend.
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