Gesetzgebung

Bundesrat: Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Der Bundestag hat am 07.07.2016 das „Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen, das nunmehr den Bundesrat passiert hat. Mit dem Gesetz sollen vor allem erste Praxiserfahrungen mit dem neuen Melderecht aufgegriffen werden, insbesondere um die Betroffenen von bürokratischem Mehraufwand zu entlasten. Am 01.11.2015 hatte das Bundesmeldegesetz (BMG) das bislang geltende Melderecht durch bundeseinheitliche Regelungen abgelöst.

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