Sachgebiet: Umweltschutzrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Urt. v. 28.09.2016 – BVerwG 7 C 1.15 / Weitere Schlagworte: Nachträgliches Hinzufügen einer weiteren Nebenbestimmung
Leitsatz:
AnzeigeDie nachträgliche Hinzufügung einer weiteren Nebenbestimmung zu einer Genehmigung nach § 4 BImSchG ist keine Entscheidung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 3 UVPG, die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Wege einer Verbandsklage anfechtbar ist.
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