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BVerwG: Informationszugang zu dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht / BVerwG, Urt. v. 20.10.2017 – BVerwG 7 C 27.15

Leitsatz:

Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG sind nur diejenigen Bediensteten einer Behörde, die mit einem bestimmten Verwaltungsvorgang befasst gewesen sind, zu dem Informationszugang begehrt wird.

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