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StMAS: BGH-Urteil zur Kinderbetreuung – Familienministerin Müller: „Eltern sind nicht länger Bittsteller“

Bayerns Familienministerin Emilia Müller sieht in dem heutigen Urteil des BGH zum Schadensersatz bei fehlendem Betreuungsplatz eine Stärkung der Elternrechte:

Das Urteil zeigt: Die Zeit, als Eltern Bittsteller waren, ist vorbei. Eltern pochen heute auf ihr Recht. Bayern hat hier bereits frühzeitig ein milliardenschweres Ausbauprogramm vorgelegt. Unserer bayerischen Kommunen sind daher gut gerüstet. Eine Klagewelle in Bayern erwarte ich deshalb nicht.“

Aktuell stellen die Bayerischen Kommunen ca. 112.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Das entspricht einer Betreuungsquote von ca. 32%. Der Freistaat hat seine Kommunen von 2008 bis heute mit rund € 930 Mio. beim Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige unterstützt. Er hat damit die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel von € 452 Mio. mehr als verdoppelt. Dieser stellt derzeit in Bayern weitere rund € 55 Mio. für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereit. Neben dem Ausbau von Plätzen fördert der Freistaat die Kinderbetreuung zudem durch die Übernahme eines Teils der Betriebskosten. Allein in diesem Jahr investiert er € 1,45 Mrd. in die Betriebskosten. Damit trägt der Freistaat mit 52% der Grundkosten mehr als jedes andere Flächenland.

StMAS, Pressemitteilung v. 20.10.2016

Redaktionelle Hinweise

Meldungen im Kontext des BGH-Urteils: hier.

Vgl. auch BayVGH v. 22.07.2016: Landeshauptstadt München muss Kosten für selbst beschafften Krippeplatz tragen sowie die Stellungnahme des Bayerischen Städtetags hierzu.