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BVerwG: Kein Anspruch eines Beamten auf Auswahlentscheidung über Beförderung zu bestimmtem Zeitpunkt

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 – BVerwG 2 C 27.15 / Weitere Schlagworte: Organisationsgewalt des Dienstherrn

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Ein Präjudizinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO besteht nicht, wenn der Beamte einen Schadensersatzprozess vor den Verwaltungsgerichten nicht nur beabsichtigt, sondern bereits betreibt.

  1. Es obliegt dem Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt darüber zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine Stelle besetzen will. Auch die zeitliche Dimension eines Stellenbesetzungsverfahrens wird daher – abgesehen von Missbrauchsfällen – nicht durch subjektive Rechtspositionen der Bewerber eingeschränkt.
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