Mit heute bekannt gegebenem Urteil hat die 25. Kammer des VG München die Klage des US-Deserteurs Andre Lawrence Shepherd auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen.
Nach ausführlicher Anhörung des Klägers in der gestrigen mündlichen Verhandlung ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Desertion des Klägers nicht das letzte Mittel darstellte, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Denn der Kläger hat sich trotz vorgetragener erheblicher und langjähriger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der US-Streitkräfte im Irak bis zum April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Wege seine Entlassung aus den Streitkräften zu bewirken. Zudem konnte der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel glaubhaft machen, dass er bei seinem konkreten weiteren Einsatz im Irak mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit mit seiner Einheit in die Begehung von Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre.
Das Verwaltungsgericht musste in diesem Verfahren weder klären, ob der Einmarsch der Koalitionstruppen im Jahr 2003 in den Irak völkerrechtswidrig war noch, ob die Koalitionstruppen, insbesondere die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Kriegsverbrechen im Irak begangen haben.
Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die den Beteiligten in einigen Wochen übermittelt werden.
Gegen das Urteil kann der unterlegene Kläger innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe beim BayVGH in München die Zulassung der Berufung beantragen.
VG München, Pressemitteilung v. 17.11.2016 zum Urt. v. 17.11.2016 – M 25 K 15.31291
Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Kontext Ausländer- und Asylrecht.