Sachgebiet: Bau, Boden, Planung; Kommunalrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 15.12.2016 – BVerwG 3 VR 4.16 / Weitere Schlagworte: Planfeststellung; Planänderung; Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln – Stand: 1.07.2008“
Leitsatz:
AnzeigeJedenfalls solange ein planfestgestelltes Eisenbahnvorhaben im Sinne des § 1 Abs. 1 VerkPBG nicht in Betrieb genommen wurde, ist das BVerwG auch für Streitigkeiten über Planänderungen zur Anpassung des Vorhabens an geänderte Sicherheitsanforderungen zuständig.
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