Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 16. Dezember 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Bundesteilhabegesetz (BTHG) eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode / Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste nicht beeinträchtigen / Staatsregierung drängt auch in Zukunft auf Steuersenkungen / Bayern ist gentechnikanbaufrei und soll es auch bleiben“

Zum Bundesteilhabegesetz (TOP 2)

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) verwirklichen wir eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode. Die Staatsregierung hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, den Wandel in der Behindertenpolitik voranzutreiben. Wir wollen den Menschen ein selbstbestimmteres Leben und Arbeiten und eine bessere Inklusion ermöglichen. Dabei konnten wir wesentliche Änderungen im Interesse der Betroffenen durchsetzen. Uns ging es insbesondere darum, durch die Neuregelungen niemanden von Leistungen der Eingliederungshilfe auszuschließen. Menschen mit Behinderung, die Hilfe brauchen, werden auch in Zukunft die erforderliche Unterstützung erhalten. Wichtig waren uns zudem Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung.“

Da vor allem schwerst oder mehrfach behinderte Menschen zunächst nicht ausreichend profitierten, wurde auf bayerische Initiative sowohl das Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten verdoppelt als auch der Vermögensschonbetrag in der Grundsicherung von € 2.600 auf € 5.000 angehoben. Die besonders Schutzbedürftigen verfügen in den stationären Behinderteneinrichtungen künftig weiterhin über einen Barbetrag. Außerdem konnte Bayern erreichen, dass ein „Poolen“ von Leistungen im ambulanten Umfeld jetzt nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich ist.

Huber: „Dies bedeutet mehr Wahlrecht und damit mehr Selbstbestimmung.“

[Red. Hinweis: Amtliche und kommunale Stellungnahmen zum BTHG.]

Zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (TOP 79)

Aus Anlass von EU-Vorgaben zur Definition bestimmter Fahrerlaubnisklassen wird die Fahrerlaubnis-Verordnung angepasst und dabei auch eine Neuabgrenzung von Führerscheinklassen vorgenommen. Bundesratsminister Huber:

„Unser Ziel ist, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste nicht zu beeinträchtigen. Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesrat die entsprechenden Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung beschließt, um negative Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisse für größere Einsatzfahrzeuge zu vermeiden.“

Bayern hat sich dafür stark gemacht, dass bestimmte Einsatzfahrzeuge, u.a. der Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks THW und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes zukünftig nicht unter die Fahrerlaubnisklasse D 1 (Klein-Bus) fallen, sondern weiterhin die Fahrerlaubnis der Klasse C 1 (Klein-Lkw) ausreichend ist.

„Der Führerschein für Klein-Lkw ist bei den Einsatzkräften deutlich weiter verbreitet als der Busführerschein. Wer Inhaber einer Fahrerlaubnis für Klein-Lkw ist, soll damit auch in Zukunft Einsatzfahrzeuge führen können. Der zusätzliche Erwerb eines Busführerscheins soll nicht erforderlich sein. Wir vermeiden damit unnötigen Aufwand für die ehrenamtlichen Helfer. Das ist auch eine Würdigung ihrer großartigen Leistung beim Dienst für die Bevölkerung. Wir bauen auf unsere Ehrenamtlichen, ihr Engagement ist für uns unverzichtbar. Die Staatsregierung unterstützt deshalb das Ehrenamt umfassend“, erklärte Huber.

Zum Abbau der kalten Progression und zu familienpolitischen Leistungen (TOP 9 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie):

Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die mit dem Gesetz verbundenen steuerlichen Entlastungen.

Huber: „Bayern war beim Abbau der kalten Progression stets treibende Kraft. Jetzt wird weiterhin sichergestellt: Die Steuerzahler werden bei Lohnerhöhungen, die nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, prozentual nicht höher belastet.“

Zusätzlich werden Familien und Alleinerziehende durch die Anhebung des Kindergeldes sowie der Kinderfreibeträge entlastet. Für diese Förderung gerade in den unteren und mittleren Einkommensgruppen hatte sich Bayern ebenfalls eingesetzt. Zusammen mit der Anhebung des Grundfreibetrags haben die Steuerzahler damit in den kommenden Jahren bis zu € 6,3 Mrd. mehr auf ihrem Konto.

Huber kündigte an, dass die Staatsregierung auch in Zukunft auf Steuersenkungen drängen wird:

„Wir haben eine gute wirtschaftliche Lage und Steuereinnahmen in Rekordhöhe. Das muss auch bei den Menschen ankommen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Steueroffensive. Die Bürger müssen bei der Lohn- und Einkommensteuer deutlich entlastet werden.“

Zum Gesetzentwurf zur Gentechnik (TOP 31)

Bayern setzt sich seit vielen Jahren gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland ein. Bundesratsminister Huber:

„Für die Staatsregierung steht fest: Bayern ist gentechnikanbaufrei und soll es auch bleiben. Wir begrüßen deshalb, dass der Gesetzentwurf ein Selbstbestimmungsrecht der Länder vorsieht. Wenn der Bund keine nationale Regelung schafft, wird Bayern von einer Verbotsmöglichkeit für den Freistaat Gebrauch machen. Die Staatsregierung bevorzugt allerdings einheitliche Anbauverbote auf Bundesebene.“

Dazu sollten die im Gesetzentwurf der Bundesregierung hierfür festgelegten Voraussetzungen noch erleichtert und ein einfacheres Verfahren für deutschlandweite Anbauverbote vorgesehen werden.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 15.12.2016