Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Sechsjährige Kinder zur Feuerwehr? [zum Gesetzentwurf zur Änderung des BayFwG]

Sollen künftig bereits sechsjährige Kinder bei der Feuerwehr aufgenommen werden? Ein Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung sieht jedenfalls sog. Kinderfeuerwehren in Bayerns Gemeinden, Märkten und Städten vor. Kritische Stimmen hierzu gab es in der Sitzung des Landesausschusses des Bayerischen Gemeindetags gestern in München.

„Bei allem Verständnis für die Personalsituation in vielen bayerischen Feuerwehren – aber muss das wirklich sein?“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

„Werden die Kinder nicht nach einiger Zeit die Lust am Feuerwehrwesen verlieren, wenn sie erst ab 18 Jahren aktiven Feuerwehrdienst leisten dürfen? Wieviel Personal werden die Gemeinden und Städte vorhalten müssen, um eine attraktive Kinderbetreuung bei der Feuerwehr sicherzustellen? Müssen Feuerwehrgerätehäuser kindgerecht umgebaut werden?“

Fragen über Fragen, die Bayerns Kommunen umtreiben, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Kinderfeuerwehren gibt es bereits in zahlreichen Feuerwehrvereinen. Nunmehr plant der Freistaat, Kinderfeuerwehren auch in den Freiwilligen Feuerwehren, also in den öffentlichen Einrichtungen, zu ermöglichen. Hintergrund ist der – sicher berechtigte – Wunsch, die Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehren, die fast ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen Männern und Frauen bestehen, langfristig zu sichern. Der Bayerische Gemeindetag hat grundsätzlich Verständnis für diesen Ansatz, zweifelt aber, ob dies durch sog. Kinderfeuerwehren erreicht werden kann.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 15.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zum den wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs, der sich in der Verbändeanhörung befindet, vgl. hier.
  • Eine Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren nebst verlinkten redaktionellen Beiträgen sowie amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen finden Sie hier.