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VG Regensburg: Rechtswidrige Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bei Verlust des naturschutzrechtlichen Rechtfertigungsgrundes

Sachgebiet: Natur-, Landschaft-, Artenschutz / VG Regensburg, Urt. v. 10.01.2017 – RO 4 K 16.1290 / Weitere Schlagworte: Ausgleich der Realisierung eines Bebauungsplans / Landesrechtliche Normen: BayNatSchG

Leitsatz:

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Soll der Erwerb einer Fläche im Rahmen der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in gleicher Weise dem Ausgleich der Realisierung eines Bebauungsplans dienen, verliert der naturschutzrechtliche Rechtfertigungsgrund seine Selbstständigkeit. Dies führt zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung.

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