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BGH: Heranziehung von Rechtsreferendaren zur Protokollführung

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BGH, Beschl. v. 12.01.2017 – 5 StR 548/16

Leitsatz:

Weder aus § 153 Abs. 2 und 5 Satz 1 GVG noch aus § 20 Bremisches AGGVG ergibt sich, dass nur der erkennenden Strafkammer zugewiesene “Stationsreferendare” für Aufgaben der Protokollführung herangezogen werden dürfen.

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