Aktuelles

BVerwG: Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

Sachgebiet: Verkehrsrecht / BVerwG, Beschl. v. 08.02.2017 – BVerwG 3 B 12.16 / Weitere Schlagworte: Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensreduzierung auf Null; ärztliche Bescheinigung

Leitsatz:

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms steht im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Das Ermessen wird nicht ohne Weiteres auf Null reduziert, wenn der Motorradfahrer die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geforderte ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass ihm das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.