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BayVGH: Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen nicht auf die Bewertung von Schülerleistungen übertragbar

Sachgebiet: Schulrecht / BayVGH, Beschl. v. 15.02.2017 – 7 CE 16.2080 / Weitere Schlagworte: Realschule; mangelhafte Leistungen; keine Erlaubnis zum Vorrücken in die achte Jahrgangsstufe; einstweiliger Rechtsschutz; vorläufiges Vorrücken / Landesrechtlicher Normen: RSO

Leitsatz:

Die Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen sind auf die Bewertung von Schülerleistungen nicht übertragbar.