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BayVGH: Fehlen des Vermerks „vorgelesen und genehmigt“ (v.u.g.) unter einem zu Protokoll erklärten Klageantrag

Sachgebiete: Verfahrens- und Prozessrecht; Schulrecht / BayVGH, Beschl. v. 07.03.2017 – 7 ZB 16.281 / Weitere Schlagworte: Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule / Landesrechtliche Normen: BayEUG

Leitsatz:

Das Fehlen des Vermerks „vorgelesen und genehmigt“ (v.u.g.) unter einem zu Protokoll erklärten Klageantrag ist kein beachtlicher Verfahrensfehler, wenn die Stellung und der Inhalt dieses Klageantrags anderweitig festgestellt werden können.

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