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StMWi: Übertragungsnetzbetreiber reichen Anträge auf Bundesfachplanung für SuedLink und SuedOstLink ein

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50 Hertz und TransnetBW reichen in Kürze die Anträge auf Bundesfachplanung für die Hochspannungs-Gleichstrom-Vorhaben SuedLink und SuedOstLink bei der Bundesnetzagentur ein. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Bayerns Energiestaatssekretär Franz Josef Pschierer, Leiter der Taskforce Netzausbau, zu den vorgestellten Plänen:

„Die Übertragungsnetzbetreiber leiten mit den Anträgen auf Bundesfachplanung den nächsten Schritt zur Verwirklichung der Erdkabelprojekte SuedLink und SuedOstLink ein. Wir stehen jetzt am Beginn des offiziellen Genehmigungsverfahrens.“

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Noch vor Beginn des offiziellen Genehmigungsverfahrens hatten die Übertragungsnetzbetreiber im Herbst 2016 ein mögliches Leitungskorridornetz vorgelegt und die Vorschläge intensiv mit verschiedenen Interessengruppen und der Bevölkerung vor Ort diskutiert.

Pschierer: „Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit war uns ein großes Anliegen und hat erheblich zu einer Versachlichung der Diskussion um die Gleichstromleitungen beigetragen.“

Die Anträge auf Bundesfachplanung enthalten jeweils einen Vorschlagskorridor sowie Alternativen. Der Vorschlagskorridor ist auf Basis der bisher erfolgten Untersuchungen und eingegangenen Hinweise der Bevölkerung aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber der geeignetste. Die Bundesnetzagentur untersucht den Vorschlagskorridor und die Alternativen im Rahmen der Bundesfachplanung detaillierter und wird am Ende einen ca. 500 bis 1.000 Meter breiten Leitungskorridor für die anschließende Planfeststellung festlegen.

„Die politische Vereinbarung vom 01.07.2015 ist erfüllt: Weder der Vorzugskorridor noch die Alternative sehen eine Stammstreckenführung des SuedLink über Grafenrheinfeld vor. Die Rhön wird in beiden Varianten umgangen. Beim SuedOstLink sind einige Varianten weggefallen, so dass es insgesamt weniger potentiell Betroffene gibt. Selbstverständlich werden wir aber bei beiden Projekten noch genauer hinschauen müssen.“

So seien beispielsweise die Belange des Artenschutzes bisher nicht in die Untersuchungen eingeflossen, das sei erst auf Ebene der Bundesfachplanung und der anschließenden Planfeststellung möglich, erklärt die Ministerin weiter.

„Wir setzen uns im weiteren Verfahren für eine möglichst bürgerfreundliche und landschaftsverträgliche Ausgestaltung ein – etwa für die Umgehung von Siedlungsräumen und Naturschutzgebieten oder für die Bündelung mit Autobahnen und anderen Fernstraßen.“

„Bayern trägt den Ausbau der Übertragungsnetze mit. Die Erhöhung der Leitungskapazitäten von Norden nach Süden ist in einem gewissen Rahmen notwendig, gerade für die süddeutschen Kraftzentren. Wir fordern dabei aber eine faire Lastenverteilung“, unterstreichen Aigner und Pschierer.

Bayern sehe gerade bei den Wechselstromprojekten erheblichen Nachbesserungsbedarf. So sei die Alternative P43 mod, die in bestehenden Leitungstrassen in Hessen realisiert werden kann, gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen Neubauprojekt P43 (von Hessen nach Grafenrheinfeld) eindeutig vorteilhafter. Dies habe die Bayerische Staatsregierung vorletzte Woche in ihrer Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030, der alle aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis 2030 erforderlichen Maßnahmen beinhalte, noch einmal klargestellt.

StMWi, Pressemitteilung v. 07.03.2017