Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag auf Genehmigung eines Korridors für den ersten Abschnitt der Stromleitung SuedOstLink erhalten. Der Verlauf der Leitung wird nun in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Dabei führt die Behörde eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durch.
„Der Antragseingang ist der Startschuss für eines der zentralen Projekte der Energiewende. Der SuedOstLink gehört zu den Projekten mit Erdkabelvorrang“, stellt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, fest.
„Wir werden den Vorschlagskorridor wie auch die Alternativen sorgfältig untersuchen. Unser Ziel ist, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie nur möglich zu halten.“
Homann betont:
„Erst am Ende des Verfahrens steht fest, welche Regionen tatsächlich von der Leitung betroffen sind.“
SuedOstLink bringt Windstrom nach Bayern
AnzeigeDie Gleichstromleitung von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar bei Landshut in Bayern soll in erster Linie den im Norden und Osten erzeugten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden nach Bayern transportieren. Das ist notwendig um den dortigen Energiebedarf zu decken, wenn bis zum Jahr 2022 alle verbliebenen Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig fördert das Projekt auch die Integration des deutschen Stromnetzes in das europäische Übertragungsnetz.
Der SuedOstLink soll vorrangig unterirdisch als Erdkabel verlegt werden. Die dabei angewendete Gleichstromtechnik ermöglicht einen verlustarmen Transport von Strom über weite Strecken. Die Übertragungskapazität beträgt zwei Gigawatt, was die Leistung eines Atomkraftwerkes übertrifft. Die Inbetriebnahme der Leitung ist bis zum Jahr 2025 geplant.
Abschnittsweise Beantragung
Die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50Hertz beantragen das Projekt in vier Abschnitten. Der heute beantragte erste Abschnitt geht von Wolmirstedt nach Eisenberg in Thüringen. Die Anträge für die restlichen Abschnitte werden im Frühjahr diesen Jahres gestaffelt folgen.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der vier Bundesländer querende SuedOstLink klar strukturiert und das Verfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit besser gehandhabt werden kann.
Antragskonferenzen voraussichtlich ab Mai 2017
Nachdem die Bundesnetzagentur festgestellt hat, dass die Antragsunterlagen vollständig sind, veröffentlicht sie diese voraussichtlich Ende März auf der Website www.netzausbau.de/vorhaben5.
Im Anschluss lädt die Behörde zu öffentlichen Fachgesprächen, den sog. Antragskonferenzen, entlang der vorgeschlagenen Trassenkorridorverläufe ein. Dort haben Behörden,Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und Hinweise zu den Vorschlägen der Netzbetreiber abzugeben. Die Termine werden auf der Website www.netzausbau.de und in den regionalen Tageszeitungen bekanntgegeben.
Die Antragskonferenzen sind der erste Schritt der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren der Bundesfachplanung.Am Ende der Bundesfachplanung wird die Bundesnetzagentur einen 500 bis 1.000 Meter breiten Korridor festlegen. Dieser wird Ausgangspunkt für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren sein, das über den genauen Verlauf der Stromleitung innerhalb des Korridors entscheiden wird.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf den Webseiten der Übertragungsnetzbetreiber unter:
Informationen zur Bundesfachplanung und später die Bekanntmachung der Antragskonferenzen sind zu finden unter:
BNetzAS, Pressemitteilung v. 08.03.2017