Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 01.07.2017 um 2,2% auf € 8.022. Zum gleichen Stichtag wird auch die Kostenpauschale um 0,6% auf € 3.398 Euro erhöht. Die Anpassung der Diäten jeweils zum 01.07. erfolgt um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung, daher wurden für die diesjährige Erhöhung die Daten vom 01.07.2015 bis 01.07.2016 zu Grunde gelegt. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt:
„Der Bayerische Landtag ist ein selbstbewusstes Arbeitsparlament, in dem alle Berufsgruppen vertreten sind und auch vertreten sein sollen. Entsprechend notwendig ist es, dass die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Daher hat sich die Indexlösung als vernünftig bewährt.“
Die Regelung wurde auch vom Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht sie seit 1996.
Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat am 15.03.2017 von der Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 01.07.2017 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Mitte April 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 15.03.2017