Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 46). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Angleichung der Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen ehrenamtlicher Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Weisungsbefugnis der Katastrophenschutzbehörden auch bei Vorbereitungsmaßnahmen.
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Sonstiges
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Ass. iur. Klaus Kohnen