Gesetzgebung

GVBl. (5/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 46). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Angleichung der Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen ehrenamtlicher Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Weisungsbefugnis der Katastrophenschutzbehörden auch bei Vorbereitungsmaßnahmen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen