Gesetzgebung

GVBl. (5/2017): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (JArbFG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 52). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Das Gesetz erhält in diesem Zuge eine amtliche Kurzbezeichnung und eine Abkürzung (Jugendarbeitfreistellungsgesetz – JArbFG). Stichworte: Förderung des ehrenamtlichen Engagements; erweiterter Anspruch auf Freistellung ehrenamtlicher Jugendleiter ggü. dem Arbeitgeber.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen

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