Gesetzgebung

GVBl. (5/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 54). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Zensus 2011; Erhöhung von Finanzzuweisungen für kreisfreie Städte und Landkreise; Ausgleich von Mehrkosten durch Funktion als Erhebungsstellen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen