Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 54). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Zensus 2011; Erhöhung von Finanzzuweisungen für kreisfreie Städte und Landkreise; Ausgleich von Mehrkosten durch Funktion als Erhebungsstellen.
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Sonstiges
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Ass. iur. Klaus Kohnen