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BVerwG: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr (Leitsatz)

Sachgebiet: Verkehrsrecht / BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 – 3 C 13.16 / Weitere Stichworte: Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens

Leitsatz:

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.

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