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BVerwG: Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung – Keine anteilsmäßige Kürzung auf Grund Teilzeitbeschäftigung

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 – BVerwG 2 C 12.16 / Sonstiges: vgl. auch BVerwG 2 C 11.16

Leitsatz:

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Steht einem Beamten wegen der altersdiskriminierenden Besoldung ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG oder der unionsrechtliche Haftungsanspruch zu, so sind diese Ansprüche nicht im Hinblick auf eine Teilzeitbeschäftigung des Berechtigten anteilsmäßig zu kürzen.