Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk lehnt mögliche Beschränkungen durch die EU bei Barzahlungen ab

Merk: „Bargeld ist Vertrauensanker für die Währung / Anonymität durch Bargeldnutzung dient Schutz persönlicher Daten und ist verfassungsrechtlich geboten“ / Bayern will ablehnende Haltung auch im laufenden EU- Konsultationsverfahren deutlich machen

Europaministerin Dr. Beate Merk lehnt mögliche Beschränkungen durch die EU bei Barzahlungen ab. Europaministerin Merk:

„Bargeld ist geprägte Freiheit. Die freie Verfügbarkeit von Bargeld ist wesentlicher Vertrauensanker für eine Währung. Die Anonymität durch Bargeldnutzung dient zudem dem Schutz der persönlichen Daten jedes Einzelnen und ist verfassungsrechtlich geboten. Die Einführung einer Bargeldobergrenze wäre ein Eingriff in die Grundrechte auf Eigentum, Vertragsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Die Verunsicherung der Menschen durch solche Vorschläge muss ein Ende haben. Europa muss Sicherheit schaffen und darf nicht verunsichern.“

Die Ministerin reagierte damit auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Abschaffung von Bargeld oder Einführung einer Obergrenze für Bargeldtransaktionen.

Die Argumentation, Obergrenzen für Bartransaktionen könnten ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sein, sei nicht stichhaltig.

Merk: „Von solchen Maßnahme würden alle Bürgerinnen und Bürger getroffen und es wäre nicht einmal sicher, dass sich Terroristen und Kriminelle nicht durch alternative Zahlungsmethoden dieser Überwachung entziehen. Ich habe deshalb Zweifel daran, dass ein solcher Eingriff verhältnismäßig wäre.“

Hinweise auf Länder, die dem bargeldlosen Zahlungsverkehr wesentlich aufgeschlossener gegenüberstehen wie etwa Schweden, überzeugen Merk nicht.

„Das sind tief verwurzelte nationale Unterschiede in den Gewohnheiten und Vorlieben beim Zahlungsverkehr, die man nicht so einfach vom Tisch wischen kann.“

Bayern will seine ablehnende Haltung in das derzeit laufende Konsultationsverfahren der EU-Kommission einbringen. Die EU-Kommission beabsichtigt, mit der Konsultation die Notwendigkeit der Einführung von EU-weit einheitlichen Beschränkungen für Barzahlungen zur besseren Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu untersuchen.

Für 2018 hat sie einen Legislativvorschlag hierzu angekündigt.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 07.04.2017