Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 27.04.2017 – 9 A 30.15 / Weitere Schlagworte: Individualzustellung; Bekanntmachung; öffentliche Bekanntmachung; Flächennutzungsplan; Bindung; Planungshoheit; Verkehrsverflechtungsprognose; Lärmprognose; Verkehrsprognose; Selbstgestaltungsrecht
Leitsätze:
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Der Wille der Planfeststellungsbehörde, einer Gemeinde die Ausfertigung eines Planfeststellungsbeschlusses nicht nur zum Zwecke der Auslegung im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung, sondern auch individuell zuzustellen, muss eindeutig erkennbar sein.
- Eine Gemeinde kann aufgrund ihrer Planungshoheit nur die abwägende Berücksichtigung konkreter Planungen und Planungsabsichten, nicht jedoch hiervon abweichender rein tatsächlicher Entwicklungen geltend machen.
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