Die Übertragungsnetzbetreiber haben heute der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 vorgelegt. Darin werden die Netzausbaumaßnahmen P43 und P44 als netztechnisch vorzugswürdig bezeichnet. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Die Haltung der Bayerischen Staatsregierung ist klar: Wir lehnen die Maßnahme P43 ebenso wie die Maßnahmen P44 und P44mod ab. Die energiepolitische Vereinbarung vom 01.07.2015 gilt und ist unmissverständlich. Der Netzknoten Grafenrheinfeld muss entlastet werden. Auch die Alternative P44mod kommt für uns nicht in Betracht.“
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten Ende Januar den ersten Entwurf des NEP 2030 vorgelegt. Dieser beinhaltet die Wechselstromprojekte P43 (von Mecklar/Hessen nach Grafenrheinfeld) und P44 (von Altenfeld/Thüringen nach Grafenrheinfeld) ebenso wie die Alternativen P43mod (von Mecklar/Hessen nach Urberach/Hessen) und P44mod (von Altenfeld/Thüringen nach Ludersheim). Die Alternativen wurden in Folge der politischen Vereinbarung vom Juli 2015 entwickelt.
Aigner: „Wir werden weiterhin auf eine punktgenaue Einhaltung der Vereinbarung vom Juli 2015 drängen und uns in politischen Verhandlungen auf Bundes- und Länderebene dafür einsetzen, dass das Projekt P43 und die Maßnahmen P44 und P44mod nicht kommen. Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, neben rein netztechnischen Erwägungen auch umweltfachliche Kriterien in die Bewertung der Maßnahmen einzubeziehen.“
Das Projekt P43 widerspreche zudem dem Grundsatz ‚Netzoptimierung vor Netzausbau‘. Die Alternative P43mod sei durch die vorgesehene Aufrüstung einer bestehenden Leitung in Hessen eindeutig vorteilhafter.
„Es geht auch darum, beim Netzausbau eine faire Lastenverteilung zu erreichen. Es kann nicht sein, dass Bayern die Last überwiegend alleine schultert“, erklärt die Energieministerin.
Die Bundesnetzagentur wird den ihr vorgelegten zweiten Entwurf des NEP 2030 in den nächsten Monaten prüfen und dann ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse vorstellen. Es schließt sich eine weitere Konsultationsphase an, bevor der NEP 2030 abschließend von der Bundesnetzagentur bestätigt wird. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem NEP 2024 sind sodann vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan zu beschließen.
StMWi, Pressemitteilung v. 02.05.2017