Gesetzgebung

GVBl. (8/2017): Bekanntmachung des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (20. RÄndStV)

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 29.03.2017 dem am 08. und 16.12.2016 unterzeichneten Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Deutschlandradio-Staatsvertrags (DLR-StV) und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (RFinStV) zugestimmt. Der 20. RÄndStV wurde am 16.05.2017 bekannt gemacht (GVBl. S. 86).

Stichworte zum 20. RÄndStV: RStV: Änderungen der Programmbezeichnungen des Deutschlandradios in „Deutschlandfunk Kultur“ (bislang „Deutschlandradio Kultur“) und „Deutschlandfunk Nova“ (bisher „DRadio Wissen“). DLR-StV: Umsetzung der BVerfG-Vorgaben aus dem sog. ZDF-Urteil zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien des DLR unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltsgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung; RFinStV: veränderte Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel; Rundfunkbeitrag entgegen Empfehlung der KEF (Absenkung um 30 Cent) in gleicher Höhe beibehalten.

Zum Inkrafttreten: Der 20. RÄndStV tritt am 01.09.2017 in Kraft; lediglich die Änderungen des RFinStV treten rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Der 20. RÄndStV wird gegenstandslos, wenn bis zum 31.08.2017 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. RStV, DLR-StV und RFinStV behalten dann in den bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit.

  • Wesentliche Inhalte des 20. RÄndStV: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen