Gesetzgebung

GVBl. (9/2017): Gesetz zur Änderung des BayEUG verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen v. 24.05.2017 wurde am 31.05.2017 verkündet (GVBl. S. 106). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Die Änderungen betreffen institutionell die Berufsfachschule, die Fachoberschule und die Berufsoberschule sowie Förderzentren und inhaltlich u.a. die Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich.

  • Stichworte: Berufsfachschule – Vereinfachung bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich; Fachoberschule und Berufsoberschule – Zusammenfassung in einem neu gefassten Art. 16 BayEUG, Gliederung der Jahrgangsstufen in je zwei Ausbildungsabschnitte, neue Ausbildungsrichtungen „Gesundheit“ und „Internationale Wirtschaft“, Vorklassen auch an Fachoberschulen; Förderzentren – Wahl von Klassenelternsprechern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges 

  • Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen