Gesetzgebung

GVBl. (9/2017): Bekanntmachung des 3. DIBt-Änderungsabkommens

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 06.04.2017 dem im Zeitraum vom 24.06.2014 bis 26.10.2016 unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) zugestimmt. Der Staatsvertrag wurde am 31.05.2017 bekannt gemacht (GVBl. S. 108).

  • Stichworte: Anpassung an die EU-Bauproduktenverordnung und das Bauproduktengesetz: Wegfall von Aufgaben, Zuweisung neuer Aufgaben, insbesondere als Technische Bewertungsstelle und als notifizierende Behörde.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges 

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen