Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 06.04.2017 dem im Zeitraum vom 24.06.2014 bis 26.10.2016 unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) zugestimmt. Der Staatsvertrag wurde am 31.05.2017 bekannt gemacht (GVBl. S. 108).
- Stichworte: Anpassung an die EU-Bauproduktenverordnung und das Bauproduktengesetz: Wegfall von Aufgaben, Zuweisung neuer Aufgaben, insbesondere als Technische Bewertungsstelle und als notifizierende Behörde.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
Sonstiges
Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen